Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.04.1997 - 8 L 5846/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5784
OVG Niedersachsen, 21.04.1997 - 8 L 5846/95 (https://dejure.org/1997,5784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.1997 - 8 L 5846/95 (https://dejure.org/1997,5784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 (https://dejure.org/1997,5784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Meisterprüfungsausschusses, Handwerksrecht, Vorbenotung der Arbeitsprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Meisterprüfung; Prüfungsausschuß; Vorbegutachtung; Vorbenotung; Übertragung auf Fachbeisitzer; Erläuterung des Benotungsvorschlags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Meisterprüfung; Prüfungsausschuß; Vorbegutachtung; Vorbenotung; Übertragung auf Fachbeisitzer; Erläuterung des Benotungsvorschlags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1997 - 8 L 5846/95
    Die Unmittelbarkeit und der Eigenverantwortlichkeit der Leistungsbewertung durch den gesamten Prüfungsausschuß kann jedoch dadurch gewahrt werden, daß einzelne Mitglieder des jeweiligen Prüfungsausschusses mit der Vorbegutachtung und Vorbenotung der Prüfungsleistung beauftragt werden und diese anschließend dem gesamten Prüfungsausschuß als Vorschlag unterbreiten und diesem erläutern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.1989, NVwZ 1990, 65).
  • VG Karlsruhe, 20.05.2015 - 7 K 2232/13

    Meisterprüfung; Besetzung des Prüfungsausschusses

    Jedoch bleiben sie dann vom Eintritt der Verhinderung an für den gesamten anschließenden Verlauf des konkreten Prüfungsverfahrens die zuständigen Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses (OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1997 - 8 L 5846/95 -, juris) .
  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Die vorgenannte Vorbenotung durch zwei Fachbeisitzer und die anschließende eigene Bewertung des gesamten Ausschusses auf der genannten Basis trägt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Eigenverantwortlichkeit der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung (vgl. OVG NdS, U.v. 21.4.1997 - 8 L 5846/95 - GewArch 1999, 298); gegen die vorgenannten Verfahrensregelungen bestehen daher seitens der Kammer keine grundsätzlichen Bedenken.
  • VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16

    Feststellung des Nichtbestehens ihrer Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf

    Ein Bewertungsverfahren, bei dem - wie hier - die beauftragten Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung der gemeinsamen Beschlussfassungen über das Ergebnis der praktischen Prüfung Vorbewertungen einzelner Leistungen vornehmen und dokumentieren und ihre Ergebnisse dem Ausschuss als Vorschlag unterbreiten, trägt dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Leistungsbewertung hinreichend Rechnung (i.d.S. auch OVG Nds., Urteil vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 - juris, Rn. 5 zur Vorbewertung einer Arbeitsprobe durch beauftragte Mitglieder eines Meisterprüfungsausschusses sowie VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13 - juris Rn. 29 zur Vorbewertung eines Meisterprüfungsprojekts durch beauftragte Mitglieder).
  • VG Trier, 21.02.2022 - 9 K 3282/21

    Zulässigkeit echter Kollegialprüfungen

    Die Möglichkeit, einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses mit einer Vorbegutachtung oder Vorkorrektur zu betrauen, ist grundsätzlich verfassungsrechtlich auch nicht mit Blick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Eigenverantwortlichkeit der Leistungsbewertung durch die einzelnen Prüfer zu beanstanden, da dies nur die Grundlage für die Bewertung der Prüfungsleistung durch den gesamten Prüfungsausschuss bildet, der eine eigenständige Bewertungsentscheidung auf der Grundlage des Vortrags der Berichterstatter trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13 -, juris Rn. 29; VG Berlin Urteil vom 25. August 2017 - VG 12 K 223.16 -, BeckRS 2017, 163778, beck-online Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht